Stalking als Gefahr für Körper und Seele

Was tun bei Stalking, Schutz gegen Stalking, Tipps für Frauen die bedroht werden

Uwe Trevisan

von Uwe Trevisan

Stalking Deeskalation

Verfolgung, Belästigung, Bedrohung und auch manchmal körperliche Attacken: Was vom Stalker als Liebe und Begehren bezeichnet wird, kann für das Opfer eine nicht enden wollende Phase der Angst und Verzweiflung bedeuten. Betroffen sind in erster Linie Prominente sowie interessanterweise auch Psychotherapeuten und Ärzte. Aber auch alle anderen Menschen können theoretisch ins Visier eines Stalkers rücken. In Deutschland gerät etwa jeder Zehnte im Laufe seines Lebens in die Gefahr zu einem Stalking-Opfer zu werden. In mehr als drei Viertel der Fälle handelt es sich dabei um Frauen. Meistens kannten sich Täter und Opfer zuvor aus einer Beziehung oder einem intimen Kontakt.

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Wenn die Liebe zur Bedrohung wird


Von Stalking spricht man, wenn ein Mensch einem anderen regelmäßig und über einen langen Zeitraum hinweg nachstellt und dabei Sorge, Angst oder Panik bei seinem Opfer hervorruft. Das klassische Stalking beinhaltet vor allem unerwünschte Besuche oder Telefonanrufe sowie das Nachspionieren und Beobachten des Opfers. Der Belästiger will der Zielperson im Grunde keinen Schaden zufügen, sondern ist vielmehr in sein Opfer verliebt und möchte seine romantischen Fantasien ausleben. Es kann jedoch auch zu anonymen Telefonanrufen mit obszönen Inhalten, Gewalt- oder sogar Todesandrohungen sowie zu aggressiven Übergriffen und Vandalismus kommen. Manchmal machen die Stalker auch vor den Familienangehörigen der betreffenden Person nicht Halt. Wenn zum Opfer zuvor eine intime Beziehung bestand, werden vor allem ungewollte Geschenke und unangemeldete Besuche gemacht sowie als "zufällig" getarnte Zusammentreffen arrangiert. Hier geht es dem Stalker vor allem darum, die Kontrolle über die entbehrte Person wiederzuerlangen, da er die Trennung nicht akzeptieren kann. Eine moderne Form des Stalking findet im Internet per E-Mail oder Chat statt. Auf virtuellem Wege wird das Opfer bedroht oder auch zunächst nur über sein Privatleben ausgefragt, um es dann später in der Realität verfolgen zu können.


 

Krank durch Stalking


Eine Studie des Zentralinstituts für seelische Gesundheit in Mannheim ergab, dass in Folge des Stalking ein Viertel der Opfer aufgrund gesundheitlicher Probleme einen Arzt oder Therapeuten aufsucht. Fast jeder Fünfte lässt sich krankschreiben. Die Betroffenen sprechen von innere Unruhe, Antriebsarmut, Schlafstörungen und Magenbeschwerden. Häufige Diagnosen sind posttraumatische Belastungsstörungen, Angststörungen und Depression. Diese können im schlimmsten Fall bis hin zum Selbstmord führen. Bedingt durch ein gesteigertes Misstrauen gegenüber anderen kann es zudem im sozialen Bereich zu Rückzug und Isolation kommen. Manche der Betroffenen suchen auch die Schuld bei sich selbst. Es ist daher wichtig, dass die Opfer aktiv nach professioneller Hilfe suchen, um das erlittene Stalking psychisch bewältigen zu können und keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zurückzubehalten.



Gesetz gegen Stalking


Schutz von Opfern wird verbessert.


Opfer von Stalking sind in Zukunft besser geschützt. Die Reaktion des Opfers spielt zukünftig für die Strafbarkeit keine Rolle mehr. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett nun beschlossen hat.


Derzeit ist für die Strafbarkeit des Täters mitentscheidend, wie das Opfer auf das Stalking reagiert. Die sogenannte Nachstellung ist nur strafbar, wenn sie eine "schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers verursacht". Ein neues Gesetz soll dies ändern. Für die Strafbarkeit von Stalking genügt es zukünftig, wenn die Nachstellung objektiv geeignet ist, das Opfer zu beeinträchtigen.

 


Staatsanwaltschaft muss verfolgen


Die Belastung für Opfer einer Nachstellung werden durch eine weitere Gesetzesänderung verringert: Bislang hatte die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, ein Verfahren wegen Stalking einzustellen und das Opfer auf die Möglichkeit der Privatklage zu verweisen. Diese Möglichkeit entfällt in Zukunft.


Der Gesetzentwurf verbessert außerdem die Durchsetzung von Vergleichen in Gewalt­schutz­verfahren. Derzeit ist nur der Verstoß gegen eine gerichtliche Gewalt­schutz­anordnung strafbar.


Zitiert nach einer Meldung der Bundesregierung vom 13.07.2016



Rat der Polizei 


Für Schutz vor Stalkern sollten Sie nachfolgende Ratschläge beherzigen: 


  1. Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent! 
  2. Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z. B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind. 
  3. Bei einer akuten Bedrohung (z. B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110. 
  4. Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle. 
  5. Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben. 
  6. Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z. B. Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abonnements). 
  7. Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking-Handlungen, z. B. via PC (sog. Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten. 
  8. Wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung
  9. Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens, Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
  10. Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören. 
  11. Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Familiengericht eine "Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung" nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.

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